Was dürfen Sie von mir erwarten?

In diesem kleinen Leitfaden möchte ich den regulatorischen Rahmen sowie die Arbeitsweise eines Sachverständigen darstellen. Diese haben großen Einfluss auf das Ergebnis meiner Arbeit, nämlich das Gutachten, das ich für Sie erstelle.

Klärung einer technischen Frage

Als Sachverständiger werde ich beauftragt, um technische Fragen aufgrund meiner Sachkunde zu beantworten. Dazu erhebe ich die Tatsachen und stelle den Sachverhalt dar; hierzu fließt in der Regel auch die besondere, sachkundige Wahrnehmung ein. In der Bewertung der Tatsachen greift der Sachverständige auf Normen, anerkannten Stand der Technik, Stand von Wissenschaft und Technik zurück und zieht daraus Schlüsse. Hierbei muss der Sachverständige aufgrund seiner Fachkenntnis zu einer Antwort gelangen.

Das entstehende Gutachten muss einerseits

  • von einem Nichtfachmann nachvollzogen werden können
  • und von einem Fachmann nachgeprüft werden können.

Weicht man hiervon ab, kann das Gutachten schnell wertlos werden.

Abgrenzung

Wenn Sie mich beauftragen, stehen Sie wahrscheinlich vor der Frage, wie Sie mit einem Projekt oder einem Produkt weiter verfahren sollen. Möglicherweise befinden Sie sich schon in einem streitigen Verfahren vor einem Gericht. Ich kann Sie bei der Aufarbeitung des technischen Sachverhalts unterstützen. Nicht leisten kann ich rechtliche Ausführungen wie, wer was zu leisten oder zu zurückbehalten darf. Ebenso verbieten sich schlichte Vermutungen über Absichten und Einstellungen.

Anforderungen an die Tätigkeit eines Sachverständigen

Für die Arbeit eines Sachverständigen gibt es Standards und Normen, so sind bspw. Anforderungen an Sachverständigenleistungen in der DIN-Norm 16775:2016–02 niedergelegt. Die wesentlichen Grundsätze beschreibt diese Norm derart, dass ein Sachverständiger nichts tun darf, was die

  • Unabhängigkeit,
  • Unparteilichkeit,
  • Objektivität,
  • Integrität

des Sachverständigen beschädigt. Darüberhinaus gelten für die öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen Regeln, sie sich aus § 36 Gewerbeordnung ergeben. Ein Sachverständige muss seine Arbeit (siehe Mustersachverständigenordnung des DIHK und erläuternd auch die Richtlinien zur Mustersachverständigenordnung) wie folgt ausühren:

  • unabhängig,
  • weisungsfrei,
  • gewissenhaft,
  • unparteiisch und
  • persönlich

Dies bedeutet insbesondere:

  • Etwaige tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte offenlegen
  • Wahrung der Vertraulichkeit
  • Fortlaufende berufliche Fort- und Weiterbildung

Diese Standards und Normen habe ich mir zur Grundlage meiner Sachverständigenarbeit gemacht.

Typischer Ablauf eines Auftrags

Grundsätzlich gilt, dass Sie den Umfang der Leistungen festlegen und Schritt für Schritt die Dienstleistungen beauftragen, um Ihr Ziel zu erreichen.

Erstbeurteilung

Vor Übernahme eines Auftrags führe ich ein (in der Regel kostenloses) Erstgespräch. In dessen Rahmen kläre ich:

  • die zu klärenden Fragen / Inhalt des Auftrags,
  • ob der Auftrag in meiner Kompetenz und meinem Sachgebiet liegt,
  • das erforderliche Wissen und ggf. erforderliche Infrastruktur, Ausrüstung,
  • ob besondere Ressourcen oder externe professionelle Unterstützung erforderlich ist,
  • spezielle Bestimmungen, erforderliche Informationen
  • Ihren Zeitplan und ob ich das Gutachten in der vorgegebenen Zeit erstellen kann,
  • ob Interessenkonflikte bestehen.

Risikoidentifizierung

Abhängig von Ihrer Fragestellung analysiere ich mögliche Risiken wie Interessenkonflikte, rechtliche Risiken, Verantwortung, Haftung (hierzu habe ich auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen).

Vereinbarung

Im Anschluss schließen wir eine Vereinbarung. Diese umfasst typischerweise:

  • Zu klärende Fragen / Inhalt des Auftrags
  • Geplanter Ablauf
  • zu lieferndes Ergebnis (in der Regel ein Gutachten)
  • Zeitplan und Kosten (Vergütungsvereinbarung)
  • Vertraulichkeit, Geschäftsbedingungen und berufliche Standards

Begutachtung

  • Erhebung der Tatsachen
  • Sachverständige Beurteilung
  • Erstellen des zu liefernden Ergebnisses (in der Regel des Gutachtens) sowie ggf. Erläuterungen
  • Dokumentation

Vergütung

Meine Vergütung orientiert sich am geleisteten Zeitaufwand zzgl. Umsatzsteuer, etwaiger Spesen, Reisekosten, Labor- oder anderer fremd zu vergebender Analysearbeiten. Der Stundensatz bewegt sich dabei je nach Umfang und Komplexität in einer Bandbreite von 145,00 für einfach gelagerte Fälle bis 195,00 Euro. Wie oben ausgeführt, stimmen wir die jeweiligen Arbeitsschritte eng mit einander ab und abgerechnet werden nur die beauftragten und abgearbeiteten Arbeitsschritte.

Allgemeine Risiken

Überschreiten der eigenen Fachkunde

Beispielsweise, wenn man sich zu Dingen äußert, zu denen man keine Sachkunde hat (z.B. wenn der Fliesenlegermeister als Sachverständiger Anmerkungen zur Elektroinstallation macht). Hierzu gehören insbesondere auch rechtliche Erwägungen; hier ist man sehr schnell geneigt, das Gutachten als wertlos zu verwerfen.

Ebenso, wenn unklar ist, worauf die Tatsachendarstellung beruht und ob man das wirklich so gesehen/wahr genommen hat und hinterfragt hat, ob das wirklich so geschehen ist (typischer Fall ist der “Knallzeuge” im Verkehrsunfall, der erst nach dem Unfallereignis hinschaut, sich aber dennoch ganz sicher ist, den Unfall gesehen zu haben) oder auch unerklärte Stichproben, Betrachtung nur von Beispielen, schlichte Mutßmaßungen.

Unschlüssige Antworten

Und aus den erhobenen Tatsachen müssen sich die Schlussfolgerungen auch wirklich ergeben und falls andere Möglichkeiten in Betracht kommen, so müssen diese auch angegeben werden und eine begründete Einschätzung über die Wahrscheinlichkeiten angegeben werden.

Aus diesem Grund sind die Beschreibung des Sachverhalts und einige der Schlussfolgerungen auch vorsichtig formuliert und auf das beschränkt, was ich wirklich wahrnehmen und schlussfolgern kann.

Die im Text erwähnten Dokumente können Sie von der Originalseite (Stand: 21. Dezember 2019) den folgenden Links entnehmen: